| Gegenstand | Die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52, Absatz 2, Satz 4 der Abgabenordung und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere aufsuchende Hilfen im Bereich Familienhilfe, Einzelfallbetreuung, begleitete Umgänge, Schulassistenz, Familientherapie. |