Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens,
die Übernahme von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung
in Kommanditgesellschaften.
Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeführt.