Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
Erwerb, Halten und Verwalfüng von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritter, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).