Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens zur Erzielung von Einnahmen, insbesondere die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen, (digitalen) Währungen, Edelmetallen und Finanzinstrumenten aller Art sowie
der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.