| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens zur Erzielung von Einnahmen, insbesondere die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen, (digitalen) Währungen, Edelmetallen und Finanzinstrumenten aller Art sowie
der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. |