| Gegenstand | Die Vermittlung von Produkten, hierzu gehören u.a.
a)
die Vermittlung von Versicherungsprodukten, das Unternehmen soll hierzu als Versicherungsmakler tätig werden;
b)
die Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen;
c)
die Vermittlung von Produkten an andere Unternehmen, die diese für betriebliche Sozialleistungen oder als Vergütungsbestandteil nutzen können.
Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Produkten nach den Buchstaben a) und b) erfolgen nur dann und nur solange die entsprechenden Erlaubnisse der zuständigen Stellen zur Vermittlung dieser Produkte vorliegen. |