| Gegenstand | Der Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung, gem.
§ 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 1 AO
- die Förderung von Kunst und Kultur, gem.
§ 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 5 AO
- die Förderung der Volks- und Berufsbildung, gem.
§ 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 7 AO
- die Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes,
gem. § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 8 AO
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch:
- Im Bereich der Förderung von Wissenschaft und
Forschung:
Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen und
Forschungsvorhaben, mit dem Fokus auf
zukunftsfähige und krisenresiliente Landnutzung,
deren Ergebnisse zeitnah publiziert und verbreitet
werden.
- Im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur:
Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, in
welchen könstlerische Arbeiten erstellt, ausgestellt
oder eingeladen werden, welche sich mit
der Beziehung von Mensch und Landschaft
beschäftigen.
- Im Bereich der Förderung der Volks- und
Berufsbildung sowie der Förderung
des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des
Umweltschutzes:
Konzeption und Durchführungen von
Bildungsveranstaltungen für
Landnutzer*innen (aus dem Forst-, Agrar-,
Kommunal- oder Privatbereich), die Maßnahmen für
Klimaschutz, Klimaanpassung oder
Biodiversitätssteigerung auf ihren Flächen umsetzen
wollen.
Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die
dem Klimaschutz, der Klimaanpassung oder der
Biodiversitätssteigerung dienen können, die auf
Flächen im Forst-, Agrar-, Kommunal- oder
Privatbereich stattfinden.
Wissenstransfer durch die Förderung des Austausches
zwischen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Naturschutz,
Politik, Verwaltung, Agrar- und Forstwirtschaft rund
um das Thema klimaresiliente, zukunftsfähige
Landnutzung, insbesondere durch Vernetzungs- und
Bildungsveranstaltungen, sowie
Öffentlichkeitsarbeit in digitalen und analogen Medien. |