| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) bedürfen. |