| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist es,
a)
Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und andere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu planen und zu errichten (Planungs- und Errichtungsfunktion);
b)
für Krankenhäuser, Rehabilitationsklinken und andere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Trägeraufgaben zu übernehmen (Trägerfunktion);
c)
Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und andere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu betreiben (Betreiberfunktion) oder Dienstleistungen für
Gesundheits-, Sozial- und Schulungseinrichtungen zu erbringen;
d)
für Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken und andere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens das Management oder spezifische andere Dienstleistungen zu übernehmen (Managementfunktion);
e)
Betriebe, unbewegliche und bewegliche Gegenstände sowie Rechte zu vermieten, zu verpachten oder sonst zur Nutzung zu überlassen, insbesondere, aber nicht
ausschließlich, solche Betriebe, Gegenstände und Rechte mit Bezug zum Krankenhaus-, Rehabilitations- und sonstigen Gesundheits- und Sozialwesen. |