| Gegenstand | Die nachhaltige Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) und die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) zum Gemeinwohl der Bevölkerung. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden:
jährliche Durchführung einer Veranstaltung zur Förderung der Vernetzung und Weiterbildung von Nachwuchs-Filmschaffenden im Rahmen der Berlinale (Internationale Filmfestspiele Berlin);
Akkumulierung und Zurverfügungstellung von methodischem Wissen zur Förderung von kreativer Teamarbeit sowie der Netzwerkbildung für Medienschaffende und insbesondere AutorInnen von Film- und Serienprojekten, insbesondere durch Begleitung und Auswertung von Case Studies, Planung und Durchführungen von Veranstaltungen wie Panels, Diskussionen, Seminaren, Workshops,
Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen in Kooperation mit etablierten Weiterbildungsplattformen und Filmhochschulen sowie
Entwickeln und Betreiben von Online-Ressourcen (zBsp. Wiki, Forum);
europaweite Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung der Zusammenarbeit und Netzwerkbildung von Medienschaffenden und insbesondere AutorInnen von Film- und Serienprojekten über Ländergrenzen hinweg;
Schaffung und Betreiben von physischen und virtuellen Räumen, die von Medienschaffenden und insbesondere AutorInnen von Film- und Serienprojekten zur kreativen Arbeit und zur Vernetzung untereinander genutzt werden können und Weiterbildung von Medienschaffenden durch die Vernetzung mit anderen Branchen zum Zweck des Austauschs und der Nutzbarmachung technologischer und sozialer Innovationen aus anderen Branchen für die Medienschaffenden.
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