| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind insbesondere:
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
und der gesellschaftlichen Teilhabe;
- die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere
der Zwecke der amtlich anerkannten
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten;
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens;
- die Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der
Länder und des Umweltschutzes;
- Förderung des Tierschutzes;
- Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern;
- Förderung des Sports;
- die allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbereich der
Abgabenordnung sowie
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger
und kirchlicher Zwecke.
Die Satzungszwecke werden durch die Gesellschaft insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht:
- Beratung und Abstimmung in allen
Aufgabenbereichen der Freien
Wohlfahrtspflege;
- Pflege und Stärkung der sozialen
Verantwortung in der Bevölkerung;
- Schulungen und Fortbildungen zu Themen der
Freien Wohlfahrtspflege;
- Durchführung von Kongressen, Konferenzen
und Veranstaltungen;
- Herausgabe von Publikationen und
Informationsmaterial;
- Vergabe von Preisen und Stipendien;
- Kontakte mit den Landesarbeitsgemeinschaften
der Freien Wohlfahrtspflege;
- Mitwirkung in Fachorganisationen und
Verbänden, soweit Aufgabengebiete der Freien
Wohlfahrtspflege berührt werden;
- Förderung
der Bildung und Erziehung,
Jugendpflege und Kinder- und Jugenderziehung
schulischer Übungen und Leistungen
des Umweltbewusstseins und
ressourcenschonender Gesinnung
von Renaturierungsprojekten,
Artenschutzprojekten und der Biodiversität
sportlicher Übungen und Leistungen
durch Beratung, Planung und Durchführung
von Angeboten, Kinder- und Jugendprojekten,
Wettbewerben, Veranstaltungen, Spielen, Trainings,
Workshops, Kursen und Camps, zur
Teilhabe, Integration, Weitergabe von Wissen und
Fertigkeiten, Bewahrung und Entfaltung
persönlicher, kunsthandwerklicher, kultureller und
sozialer Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen;
- Förderung der Errichtung und Unterhaltung
von Kindergärten, Jugendheimen und
Jugendhilfeeinrichtungen und sonstigen
betreuten Wohnformen;
- Förderung der Errichtung und Unterhaltung
von Erziehungsberatungsstellen;
- Förderung der Errichtung und Unterhaltung
von Schulen, Bildungseinrichtungen und
Lehrwerkstätten;
- Errichtung von Naturschutzgebieten;
- Darüber hinaus fördert die Gesellschaft
gemeinnützige Unternehmen, die mildtätige Zwecke
unterstützen, gem. § 52 AO. Der vordringliche Zweck
der Gesellschaft ist dabei die Förderung
von Projekten im Sinne des
§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung;
- Förderung von gemeinnützigen Projekten im
Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung durch
eigenes Handeln durch direkte Zuwendung,
insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln
im Schwerpunkt durch Spenden und durch
direkte Zuwendung an andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts für die unmittelbare
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke.
Insoweit handelt die Gesellschaft als
Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne
des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung.
Weitere Aufgaben, die im Rahmen der Freien
Wohlfahrtspflege liegen, können übernommen
werden.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch durch
Förderung anderer steuerbegünstigter
Körperschaften erfüllen.
Innerhalb der vorgesehenen Grenzen, die sich aus
den Vorschriften des §§ 51 ff. AO für
steuerbegünstigte Gesellschaften ergeben, ist die
Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. |