Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Unternehmensberatung und Vermögensverwaltung einschließlich aller direkt oder indirekt damit zusammenhängenden Aktivitäten im In- und Ausland insbesondere der Beteiligung an bestehenden und Gründung neuer Unternehmen.