| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich der Übernahme und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen,
die Schaffung, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, zu welchem Zweck die Gesellschaft Tochergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen erwerben, insbesondere an Objektgesellschaften, ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise durch Tochtergesellschaften ausüben sowie die persönliche Haftung und die Stellung als Komplementär in Kommanditgesellschaften
übernehmen kann.
Zulassungsbedürftige Geschäfte, insbesondere gemäß
§ 34c GewO, sind ausgeschlossen. |