Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Medienproduktion und
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
die Gründung und die Verwaltung von Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse.