| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die gemeinnützige Förderung des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes sowie die gemeinnützige Förderung des Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze des Landes Brandenburg nach
§ 52 Abs. 2 Punkt 8 der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck soll verwirklicht werden:
a)
durch das (Wieder) Aufforsten von großflächig monokulturell geprägten Altersklassenwälder (Nadelbaumarten) durch ökologisch nachhaltige heimische Laubbaumarten.
Diese bleiben nach der Aufwuchsphase weitestgehend sich selbst überlassen.
Das Ziel der Bundesregierung, dass sich auf mindestens 2% der Landfläche Deutschlands die Natur wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickelt sowie das Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) , dass sich auf mindestens 5% der deutschen Waldflächen Wälder wieder natürlich entwickeln können, wird hierbei ausdrücklich verfolgt.
Dies wird gewährleistet durch den Erwerb und die Bepflanzung geeigneter Wald- oder Ackerflächen mittels Spenden.
Neben der langfristigen Bindung von Co2 (Kohlenstoffsenke) wird dadurch die lokale Luftqualität verbessert,
die Humus- und Grundwasserneubildung gefördert und das lokale Bewusstsein für eine nachhaltigere Lebensweise gestärkt.
Dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens einer Co2- neutralen Welt ab 2050 wird auf diese Weise ebenso Rechnung getragen.
b)
durch den Erwerb schützenswerter Waldbestände mittels Spenden, welche so der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden und einen Rückzugsort für Flora und Fauna bieten.
c)
durch die fehlende bzw. minimalinvasive forstwirtschaftliche Nutzung nach Erkenntnissen des ökologischen Waldbaus und dem damit einhergehenden stetig steigenden Biomasseanteil und die steigende Resilienz aufgrund der Erhöhung der floralen Artenvielfalt.
d)
durch aktiven Einbezug regionaler Akteure wie z.B. karitativen Einrichtungen, Spendern, Revierförstern, Waldbesitzern, lokalen Umweltverbänden, Schulklassen oder Trägern mit dem Ziel, das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke in der Gesellschaft im Sinne des Satzungszweckes zu stärken. |