Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängenden Geschäften jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Häusern und Wohnungen oder unbebauten Grundstücksflächen sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist; genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht ausgeführt.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben bzw. veräußern, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter, beteiligen, und darf Zweigniederlassungen im In- oder Ausland errichten und schließen sowie Unternehmensverträge abschließen.