| Gegenstand | Die Bestellung, Verwahrung, Aufhebung und die Bewirtschaftung und das sonstige Management von Kreditsicherheiten für Kreditinstitute, Bankenkonsortien oder für Inhaber von mit den Sicherheiten besicherten, verbrieften oder unverbrieften sonstigen Forderungen. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Geschäfte entsprechend dem KWG.
Unter Sicherheiten sind dabei alle als Kreditsicherheiten für Forderungen bestellten Belastungen, Abtretungen von Rechten, Übereignungen von Vermögensgegenständen und sonstigen Formen der Absicherung zu verstehen. |