Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bestellung, Verwahrung, Aufhebung und die Bewirtschaftung und das sonstige Management von Kreditsicherheiten für Kreditinstitute, Bankenkonsortien oder für Inhaber von mit den Sicherheiten besicherten, verbrieften oder unverbrieften sonstigen Forderungen. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Geschäfte entsprechend dem KWG.
Unter Sicherheiten sind dabei alle als Kreditsicherheiten für Forderungen bestellten Belastungen, Abtretungen von Rechten, Übereignungen von Vermögensgegenständen und sonstigen Formen der Absicherung zu verstehen.