| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
(§§ 51 ff. AO).
Zweck der Gesellschaft ist
a)
die Förderung von Kunst und Kultur;
b)
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
c)
die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a)
die Konzeption und Durchführung von Bühnenveranstaltungen;
dort werden journalistische Arbeit und
die Ergebnisse journalistischer Recherche
auf unterhaltsame und bildende Weise präsentiert und einem breiten Publikum
dargeboten (Fachbegriff: "Live-Journalismus");
bei den Veranstaltungen tritt
das Publikum - anders als bei anderen Mediengattungen - unmittelbar in
Kontakt mit den Journalisten und findet durch diese Transparenz Vertrauen in
die Arbeit von Medien;
demokratische Willensbildung wird gestärkt, wenn sich
die Menschen wieder mehr auf journalistisch aufbereitete Informationen
verlassen;
darüber hinaus kommen auch künstlerische Darbietungen zum
Einsatz;
dadurch stärken wir die Sichtbarkeit von Kunstschaffenden - vor allem
auch von jüngeren und vielfältigen;
die Verbindung von Journalismus und
Kultur schafft einen Mehrwert für
beide Seiten, von dem auch die
Gesellschaft profitiert;
b)
die Konzeption und Veranstaltung von
Live-Journalismus-Formaten für
Schulen und andere Bildungsträger,
um insbesondere jungen Menschen die
Arbeitsweisen von Journalisten
nahezubringen und sie über politische,
soziale und kulturelle Themen und
Zusammenhänge zu informieren und
zu bilden;
dadurch wird eine Stärkung ihrer Medienkompetenz angestrebt;
erreicht werden sollen damit vor allem
auch Jugendliche mit benachteiligtem
Hintergrund, die klassische Medien
ansonsten kaum oder gar nicht mehr
nutzen - sie nehmen wieder aktiv am gesellschaftlichen Diskurs teil;
c)
die Konzeption und Veranstaltung von
Live-Journalismus-Formaten mit
Journalisten aus unterschiedlichen
Ländern, Milieus und Herkunftskulturen;
so wird bei Mitwirkenden und Publikum
Verständnis für und Wissen über
verschiedene Perspektiven,
Lebensumstände und Weltanschauungen
geschaffen;
die Erfahrung, internationale
gesellschaftsrelevante Themen in
Gemeinschaft und Echtzeit zu erleben,
soll Toleranz und Integrität auf
individueller Ebene wie auch im
kollektiven Umgang miteinander fördern;
zudem werden mit Hilfe der Vorträge
konstruktive Lösungsansätze für
gesellschaftliche Herausforderungen
vorgestellt und in andere Länder und
Milieus transportiert.
Es wird beabsichtigt, die Inhalte der
Veranstaltungen über weitere mediale
Ausspielwege der Allgemeinheit
zugänglich zu machen, in Form von
Videos, Audios, Texten etc.
Hierdurch wird die Zielgruppe der
gemeinnützigen Aktivitäten um ein
Vielfaches vergrößert, der Effekt auf
den positiven gesellschaftlichen Wandel
multipliziert sich.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst
oder durch Hilfspersonen oder
dadurch verwirklichen, dass sie gemäß
§ 58 Nr. 1 AO Mittel einer anderen,
ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft
oder einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts für die
Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke zuwendet. |