| Gegenstand | Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken, Grundstücksgesellschaften und grundstücksgleichen Rechten;
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen in eigenem Namen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
Erlaubnispflichtige Geschäfte gemäß
§ 34c Gewerbeordnung (GewO) sind ausgeschlossen. |