Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volksbildung zum Thema Patientenvorsorge und -verfügungen sowie mildtätige Zwecke in dem Zusammenhang.
Die Gesellschaft erfüllt den Zweck der Volksbildung insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit mit dem Ziel, dass verbindlichere und konkretere gesellschaftliche Standards der Vorsorge entwickelt und kommuniziert werden, z. B. durch Vorträge und Workshops zur Patientenvorsorge in Altersheimen, Volkshochschulen, Stadtteilzentren, Vereinen oder Seniorentreffpunkten sowie auf Fachtagungen und Kongressen für die Altenhilfe.
Aufklärung durch Fachartikel in Medien, insbesondere durch das Anbieten von detaillierten Informationen auf der Website www.patientensorge.de.
Niedrigschwellige Aufklärung, Informationsvermittlung und Hilfe bei der Vorsorge zu einem selbstbestimmten, würdevollen und natürlichen Lebensende, insbesondere durch die Bereitstellung von laien-verständlichen Gesundheitsinformationen und Entscheidungshilfen für die Erstellung von individuell-konkreten Vorsorgedokumenten.
Die Förderung mildtätiger Zwecke soll erreicht werden durch selbstlose Unterstützung von Personen, die sich eine individuell-konkrete Vorsorge nicht leisten könnten oder infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Diese Personen sollen
- unter Einbeziehung ihrer Bevollmächtigten -
eine kostenlose Vorsorgeberatung erhalten sowie bei der Erstellung ihrer individuellen Vorsorgedokumente ("Vorsorgemappe") unterstützt werden.