| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Verwertung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalgesetzbuch (KAGB), bedürfen. |