| Gegenstand | Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Häusern und Wohnungen oder unbebauten Grundstücksflächen
sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist;
genehmigungspflichtige Geschäfte (insbesondere solche nach § 34c GewO), werden nicht ausgeführt. |