| Gegenstand | Der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder die Vermittlung von Wohnräumen oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen;
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden;
als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung Geschäfte wirtschaftlich vorzubereiten und/oder durchzuführen;
Tippgeber für Finanzdienstleistungen ohne beratende Funktion. |