| Gegenstand | 1.
Die Förderung der Berufsbildung und der Studentenhilfe sowie der internationalen Gesinnung und weltweiten
Entwicklungszusammenarbeit insbesondere zwischen Indien bzw. afrikanischen Staaten und der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch
a.
die Unterstützung in Form von Beratung und Individualförderung von Lernenden,
b.
die Finanzierung und Organisation von Bildungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene z.B. zur Berufsorientierung oder in Form von Job- Coachings,
c.
die Organisation und das Angebot von Aus- und Fortbildungen oder Studienkursen zur beruflichen Weiterbildung,
d.
die Vermittlung sozialer und kultureller Kompetenzen durch Austauschprogramme und Stipendien für Lernende insbesondere aus Indien und afrikanischen Staaten, die für den hiesigen Arbeitsmarkt qualifiziert sind, auch durch die Unterstützung und Beratung beim Umgang mit Ämtern und die Vermittlung von Praktika,
e.
die Förderung von Workshops und die Beteiligung an internationalen Konferenzen zum gegenseitigen kulturellen und wissenschaftlichen Austausch.
Die Gesellschaft kann einzelne Personen unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 Nr. 7, Nr. 13 und Nr. 15 AO selbstlos unterstützen. |