| Gegenstand | Die langfristige Vermögensverwaltung.
Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen erworbene Immobilien baulich umgestalten oder sanieren.
Die im Bestand befindlichen Immobilien dienen vorrangig der langfristigen Vermögensverwaltung.
Neben Immobilien kann Vermögen auch in Form von Beteiligungen, Aktien, Fonds, oder anderen Finanzanlagen erworben und verwaltet werden.
Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus. Außer der Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt keine Geschäftstätigkeit.
Die Gesellschaft ist insoweit zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. |