Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die langfristige Vermögensverwaltung.
Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen erworbene Immobilien baulich umgestalten oder sanieren.
Die im Bestand befindlichen Immobilien dienen vorrangig der langfristigen Vermögensverwaltung.
Neben Immobilien kann Vermögen auch in Form von Beteiligungen, Aktien, Fonds, oder anderen Finanzanlagen erworben und verwaltet werden.
Die Gesellschaft übt keine gewerbliche Tätigkeit aus. Außer der Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt keine Geschäftstätigkeit.
Die Gesellschaft ist insoweit zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.