| Gegenstand | Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss dieser Verträge sowie
die Vermittlung von Verträgen über Finanzanlagen im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes,
Darlehen, Finanzierungen, sowie Immobilien- und Grundstücksverwaltung und Facility Management sowie
die Beratung in den vorgenannten Bereichen. |