| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist:
a. die Förderung der Hilfe für Kriegsopfer
in der Ukraine und
b. die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit in
der Ukraine.
Der Zwecke der Gesellschaft gem.
§ 2 Abs. 1 a. und b. wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
a.
Unterstützung von Opfern und Betroffenen des ab Februar 2022 in der Ukraine geführten Krieges bei der Wiederherstellung der notwendigen Lebensgrundlage und der Beseitigung von Kriegsfolgen und Kriegsschäden durch Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung.
Die Gesellschaft fördert Personen und Vorhaben in Gemeinden und kleinen Städten in der Ukraine mit weniger als 100.000 Einwohnern. Dazu werden gemeinwohlorientierte Vorhaben in der Ukraine (zum Beispiel: Reparatur und Wiederherstellung von öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Versorgungseinrichtungen für die örtliche Bevölkerung, insbesondere zur Wasser-, Strom und Gasversorgung oder zur medizinischen Versorgung) durch Zuwendungen, Sachleistungen oder durch Vermittlung von Spenden oder Leistungen unterstützt.
b.
Pflege des Kontakts zu Hilfsorganisationen, öffentlichen Körperschaften (wie zum Beispiel Gemeinden und Städten), Verwaltungen sowie anderen staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen in der Ukraine zur Ermittlung der Bedarfe bei der Unterstützung für die Beseitigung von Kriegsfolgen. |