Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien sowie
die Planung und Durchführung von Bauvorhaben inkl. der Bauträgertätigkeit.
Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Gründung von Projektgesellschaften, deren Gegenstand Satz 1 entspricht,
sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an solchen Projektgesellschaften, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie
alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören.
Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.