| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien sowie
die Planung und Durchführung von Bauvorhaben inkl. der Bauträgertätigkeit.
Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Gründung von Projektgesellschaften, deren Gegenstand Satz 1 entspricht,
sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an solchen Projektgesellschaften, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie
alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören.
Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. |