| Gegenstand | Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer geschäftsleitenden Holding gehören.
Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.
Der Erwerb, die Verwaltung, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien sowie
die Planung und Durchführung von Bauvorhaben, inkl. der Bauträgertätigkeit. |