| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) (Gesellschaftszwecke).
Der Gesellschaftszweck der Förderung der Bildung wird verwirklicht insbesondere durch Kommunikations- und Bildungsformate wie Workshops, Seminare und Lehrveranstaltungen sowie internetbasierte Arbeits- und Lernplattformen, um Partizipation zu ermöglichen und Wissen und Erkenntnisse der Arbeit öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus werden Mentoring-Programme zum Erfahrungsaustausch durchgeführt. Des Weiteren zählen die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen sowie anderer partizipatorischer Projekte dazu.
Konkret sollen dazu mobile Akademien und mobile Labs ins Leben gerufen werden. Die Förderung von Kunst und Kultur wird verwirklicht insbesondere durch das Konzipieren und Durchführen von kulturellen Veranstaltungen, die sich dem Thema des Strukturwandels im östlichen Mitteleuropa widmen, und künstlerischen Projekten, die sich mit beispielhaften vom Strukturwandel geprägten Biographien befassen, zum Beispiel durch Ausstellungen oder deren Förderung. Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens wird verwirklicht insbesondere durch politische Aufklärungsarbeit über den Strukturwandel im östlichen Mitteleuropa, um einer gesellschaftlichen Spaltung entgegenzuwirken. Des Weiteren durch Projekte, die besonders exemplarische Biographien erkunden, der Öffentlichkeit zugänglich machen und so das friedliche Zusammenleben in Deutschland fördern, sowie durch die Verleihung eines Preises für gelungene nachhaltige Projekte. Darüber hinaus sollen bestehende gemeinnützige und politische Initiativen vernetzt werden, um ihnen in den Medien mehr Sichtbarkeit zu verleihen, zum Beispiel durch gemeinsame Marketingaktionen und Berichte zu positiven Erfolgsgeschichten aus dem osteuropäischen Raum. |