| Gegenstand | Die Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen aller Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure,
die Übernahme von Generalplanungsaufträgen,
die Projektentwicklung und bauprojektbegleitende Beratung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht,
die Entwicklung und Durchführung von Projekten und Bauvorhaben auf eigene und fremde Rechnung,
der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundbesitz zum Zwecke des Handels mit Grundstücken und grundstückslgeichen Rechten (wie z.B. Erbbaurechten). |