Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von eigenem Grundbesitz einschließlich der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Ferner darf die Gesellschaft eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach
§ 34c GewO gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. |