| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten sowie die Verwaltung von bzw. der Handel mit Immobilien sowie das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, deren Gegenstand insbesondere immobilienrelevante Geschäftstätigkeiten umfasst, soweit sie nicht Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO sind. |