| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und
Kultur sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a)
Die Entwicklung und Durchführung von Forschungsprojekten, insbesondere im Bereich der Auswirkungen von Metaverse-Technologien auf Menschen, ihre Wertesysteme, soziales Verhalten und Gesundheit;
b)
Durchführung von Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, insbesondere in Form von Vorträgen bzw. Gesprächs-Foren und Thinktank-Plattformen, als informativer und kritischer Dialog zwischen den Akteuren aus Medien,
Wirtschaft, Bildung und Politik;
die Teilnehmer sollen insbesondere in die Lage versetzt werden, globale Veränderungsprozesse im Metaverse frühzeitig zu erkennen, nachzuvollziehen und im eigenen Kontext als europäisches Korrektiv
mitzugestalten;
c)
Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und sonstige Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit dem Ziel die Allgemeinheit, Wirtschaft & Politik über die Implikationen des durch das Metaverse aufkommenden Umbruchs zu informieren;
d)
Unterstützung, Organisation bzw. Durchführung von Projekten zur Digitalen Transformation und Aufklärung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Rahmen der Aus- und Weiterbildung;
e)
Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Förderung der Bildung, insbesondere der Berufswahl und Berufsinformation;
f)
Unterstützung, Organisation bzw. Durchführung von Veranstaltungen und Projekten zur Unternehmensethik, die sich auch an Wirtschaftsunternehmen richten;
g)
Unterstützung, Organisation bzw. Durchführung von kulturellen sowie Bildungsveranstaltungen und Projekten, besonders in Zusammenarbeit mit Einrichtungen von Kunst und Kultur, um das Sichtbarmachen bzw. die Auseinandersetzung
mit dem Metaverse zu fördern, z.B. in Form von Festivals mit Bezug auf immersive Technologien und künstliche Intelligenz.
Der Gesellschaftszweck kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Soweit die Gesellschaft nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder gemäß § 57 AO durch eine Hilfsperson.
Die Gesellschaft kann die Treuhänderschaft für unselbständige Stiftungen übernehmen, soweit deren Zwecke mit denen unter Abs. 2 vereinbar sind. |