| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen bzw. Unternehmen sowie
das Halten und Verwalten eigenen Grundbesitzes im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |