| Gegenstand | Das Halten, die Entwicklung, die Bebauung, Vermietung und Verwertung von eigenen Grundstücken, insbesondere des Grundeigentums gelegen Georg-Hermann-Allee in Potsdam, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, erlaubnispflichtige Geschäfte jedoch erst nach Vorliegen der entsprechenden Erlaubnis, insbesondere nach § 34c GewO. |