Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von börsennotierten und nicht börsennotierten Beteiligungen, Anteilen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie von eigenem Grundbesitz und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.