Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Durchführung von Bewachungstätigkeiten für Dritte,
insbesondere Pfortendienst, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur eine Informationsvergabe vorgenommen wird;
Überwachen der Zu- und Ausgangsbereiche mit ggf. Zutrittsverweigerung von Diskotheken, Gaststätten, (Fußball-) Stadien, Bierzelten, Museen, Konzerte, bei sonstigen Veranstaltungen, inkl. Durchsuchung nach unerlaubten Gegenständen am Eingang; Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z.B. zum Schutz der Künstler);
nach Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden und in und um Firmengebäuden (abgezäunt).