| Gegenstand | Die Durchführung von Bewachungstätigkeiten für Dritte,
insbesondere Pfortendienst, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur eine Informationsvergabe vorgenommen wird;
Überwachen der Zu- und Ausgangsbereiche mit ggf. Zutrittsverweigerung von Diskotheken, Gaststätten, (Fußball-) Stadien, Bierzelten, Museen, Konzerte, bei sonstigen Veranstaltungen, inkl. Durchsuchung nach unerlaubten Gegenständen am Eingang; Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z.B. zum Schutz der Künstler);
nach Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden und in und um Firmengebäuden (abgezäunt). |