Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO sowie
Servicedienstleistungen wie Ordnertätigkeiten,
Hilfsarbeiten auf Baustellen,
Hostessenservice,
Aushilfspersonal für die Gastronomie,
sowie Brandhelfertätigkeiten