Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Alleinvertretungsberechtigte Liquidatoren sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung, soweit dies auf eigene Rechnung, im eigenen Namen und im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht als Dienstleistung für Dritte erfolgt