Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung von Waldarbeiten jeglicher Art, der Handel mit Forsterzeugnissen und -geräten, Dienstleistungen im Jagdbetrieb, Vermögens- und Immobilienverwaltung.