| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam am 01.11.2022 (AZ: 36u IN 4402/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.11.2022 ( AZ: 36u IN 4402/22) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.11.2022 (AZ: 36u IN 4402/22) ist gemäß § 277 InsO angeordnet worden, dass folgende Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind:
Zahlungen der Gesellschaft auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung |
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