| Gegenstand | Der Betrieb, die Planung, das Errichten von Anlagen, die dazu geeignet sind, Wärme, Kälte oder elektrische Energie zu erzeugen und zu transportieren (Energieversorgungsanlagen) sowie der Erwerb und der Handel von und mit Wärme, Kälte und sonstigen Energieträgern. |