| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen. Die Gesellschaft kann alle Leistungen erbringen, Geschäfte durchführen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann weiterhin Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und weiterhin ihren Betrieb verpachten. |