Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der eigens private Wertpapierhandel sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten eigenen Vermögens bzw. von Beteiligungen an anderen Unternehmen, das Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).