Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen. Dies beinhaltet das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Darüber hinaus beinhaltet das Tätigkeitsfeld die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem genannten Gesellschaftszweck dienlich sind und keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen.