| Gegenstand | Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung sowie der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |