Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Gründung von und die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung sowie
die Beratung von Unternehmen.
Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen,
werden nicht ausgeübt;
Betrieb eines Büros für die Konturierung, Erfassung und Auswertung der laufenden Geschäftsvorfälle eines Unternehmens (Ifd. Finanzbuchhaltung) mit Daten- und Textverarbeitung mittels Computeranlagen und damit in Verbindung stehender Geschäfte mit ausdrücklicher Ausnahme der Hilfeleistung in Steuersachen (gem. § 6 Ziffer 3 und 4 StBerG).