| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Gründung von und die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung sowie
die Beratung von Unternehmen.
Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen,
werden nicht ausgeübt;
Betrieb eines Büros für die Konturierung, Erfassung und Auswertung der laufenden Geschäftsvorfälle eines Unternehmens (Ifd. Finanzbuchhaltung) mit Daten- und Textverarbeitung mittels Computeranlagen und damit in Verbindung stehender Geschäfte mit ausdrücklicher Ausnahme der Hilfeleistung in Steuersachen (gem. § 6 Ziffer 3 und 4 StBerG). |