Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Maschinen, Klein- und Großgeräten, Werkzeugen, Computerteilen, elektronischen Geräten und Geräte der Informationstechnik, sowie Fuhrparkmanagement (Flottenmanagement), Vermietung von Fahrzeugen, Leasing und Finanzierung, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind.