Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien,
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet erscheinen, die Gesellschaft zu fördern.