| Gegenstand | Der Ankauf, die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien,
die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung und/oder Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.
Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet erscheinen, die Gesellschaft zu fördern. |