| Gegenstand | Die Gründung und der Erwerb von Beteiligung an Unternehmen, die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, die Führung und Entwicklung des Konzerns und seiner Konzernunternehmen sowie die Erbringung zentraler Dienstleistungen innerhalb des Konzerns, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, sowie von anderen Vermögensgegenständen, für eigene Rechnung.
In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes dienlich sind und keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen. Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die dem KWG unterliegen. |